Travel DOs & DONTs
Sponsored Posts?
Contact: hola@travel-dos.com

Für deutsche Firma im Ausland arbeiten? Das ist wichtig

Travel Dos & Don'ts

Immer mehr Menschen arbeiten zumindest teilweise im Homeoffice. Spätestens seit der Pandemie ist die Akzeptanz dafür auch unter Arbeitgebern stark gestiegen. Da liegt der Gedanke nahe, sich in sonnigere Gefilde zu begeben und von dort aus die Arbeit zu verrichten. Wenn du überlegst, aus dem Ausland für deinen deutschen Arbeitgeber zu arbeiten, solltest du ein paar Dinge berücksichtigen.

Darf ich aus dem Ausland für ein deutsches Unternehmen arbeiten?

Glücklicherweise hat der Gesetzgeber nichts dagegen einzuwenden, dass du zum Beispiel nach Spanien fliegst und von dort aus im Homeoffice für eine deutsche Firma tätig bist. Allerdings solltest du vorab prüfen, ob du im jeweiligen Zielland überhaupt arbeiten darfst. Innerhalb der EU ist das kein Problem, solange du dich an die geltenden Regelungen hältst.

In Drittländern kann es sein, dass du ein Arbeitsvisum benötigst. Das solltest du dir auch unbedingt besorgen. Sonst riskierst du Probleme mit den Behörden vor Ort. In manchen Ländern darfst du zumindest für einen begrenzten Zeitraum aus dem Homeoffice beziehungsweise aus deinem Hotelzimmer oder deiner Ferienwohnung für deinen deutschen Arbeitgeber weiterarbeiten. Informiere dich also vorher immer genau über die Bestimmungen des jeweiligen Landes.

Darüber hinaus solltest du deinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen. Denn dieser darf über deinen Arbeitsort bestimmen und kann sein Veto einlegen. Wenn er nichts gegen den Auslandsaufenthalt einzuwenden hat, ist die erste Hürde bereits überwunden. Bedenke dabei, dass dein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, dir das Arbeiten aus dem Ausland zu ermöglichen. Er ist also durchaus berechtigt, deine Bitte auszuschlagen.

Wie lange darf ich als Angestellter im Ausland arbeiten?

Wie lange du das Homeoffice ins Ausland verlegen kannst und darfst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auch hier kommt es auf die Bestimmungen im Zielland an. Wenn dir das Gastgeberland nur gestattet, für drei Monate im Jahr dort zu arbeiten, darfst du es auch nicht länger tun. Überleg dir außerdem gut, in welchem Land du die Steuern zahlen möchtest. Denn auch an die Steuerpflicht sind maximale Aufenthaltszeiten geknüpft.

Das hat es mit der 183-Tage-Regelung auf sich

Laut der sogenannten 183-Tage-Regelung bleibst du unter folgenden Umständen in Deutschland steuerpflichtig:

  1. du bist bei einem deutschen Arbeitgeber angestellt
  2. du hältst dich weniger als 183 Tage im Jahr im Ausland auf

Solltest du länger als 183 Tage außerhalb von Deutschland verweilen, kann es passieren, dass du in einem anderen Land steuerpflichtig wirst. Da die Regelung sehr kompliziert ist und stets verschiedene Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen, solltest du bei längeren Auslandsaufenthalten immer steuerrechtliche Beratung einholen.

Ob du in einem Land steuerpflichtig bist oder nicht, ist nämlich auch davon abhängig, wo du deinen Hauptwohnsitz und deinen Lebensmittelpunkt hast und ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt.

Vergiss die Sozialversicherungen nicht

Innerhalb der EU gilt üblicherweise, dass du immer dort sozialversicherungspflichtig bist, wo du arbeitest. Anders sieht es aus, wenn du von deinem Arbeitgeber ins Ausland entsendet wirst. Dein persönlicher Wunsch, deinen Arbeitsort zu verlegen, ist normalerweise keine Entsendung, kann aber als solche behandelt werden.

Damit du nicht plötzlich in ein anderes Sozialversicherungssystem fällst, solltest du dich deswegen um eine A1-Bescheinigung kümmern. Diese erhältst du, wenn du deinen Arbeitsort nicht dauerhaft ins Ausland verlegst, sondern dich dort nur vorübergehend aufhältst. Den Antrag muss dein Arbeitgeber stellen. Wenn du allerdings ins EU-Ausland umsiedelst und deinen Hauptwohnsitz dorthin verlegst, wirst du auch in diesem Land sozialversicherungspflichtig.

Ähnliche Regelungen gelten bei einer Entsendung in die Schweiz, nach Norwegen oder nach Liechtenstein. Anders sieht es bei anderen Drittstaaten aus. Hier musst du dich stets individuell informieren.

Hinweis: Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten bleibst du über deine deutsche Krankenversicherung innerhalb der EU versichert. Solltest du deinen Arbeitsort in ein Drittland verlegen, musst du eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen.

Fuer deutsche Firma im Ausland arbeiten

Zusatzvereinbarung mit dem Arbeitgeber

Damit alles mit deinem Arbeitgeber geregelt ist, solltet ihr eine Zusatzvereinbarung mit den Rahmenbedingungen des mobilen Arbeitens treffen. Wenn du dich länger als vier Wochen im Ausland aufhältst und währenddessen arbeitest, wird sogar eine schriftliche Niederschrift verpflichtend. Darin sollten zum Beispiel die folgenden Punkte geklärt werden:

  • In welchen Ländern darf der Arbeitnehmer arbeiten?
  • Wie sieht es mit den Arbeits- und Pausenzeiten aus?
  • Wie wird die Arbeitszeit dokumentiert?
  • Das Arbeitsrecht welches Landes soll Anwendung finden?

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Für das reibungslose Arbeiten im Homeoffice in der Ferne spielen nicht nur die rechtlichen Regelungen eine Rolle. Darüber hinaus solltest du diese Kriterien berücksichtigen:

  • Stelle einen schnellen und zuverlässigen Internetzugang sicher, sodass du auf die notwendigen Daten jederzeit zugreifen und an Videokonferenzen teilnehmen kannst.
  • Du brauchst ein ruhiges Arbeitsumfeld und am besten einen Schreibtisch mit einem ergonomischen Stuhl. Suche dir deine Unterkunft also dementsprechend aus.
  • Wenn dein Arbeitgeber möchte, dass du zu den normalen Geschäftszeiten erreichbar bist, solltest du unbedingt die Zeitverschiebung bedenken. Innerhalb von Europa werden das nicht mehr als zwei Stunden sein. Wenn es dich weiter in die Ferne verschlägt, kann es aber deutlich mehr werden.

Disclaimer: Dieser Artikel stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Im Zweifel solltest du immer mit deinem Arbeitgeber und deinem Steuerberater deine individuelle Situation besprechen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert